Wichtige Voraussetzungen für eine „Sale-and-lease-back“-Transaktion (Immobilien)
- Erschliessung des Grundstückes ist zweckmässig gesichert (Zufahrten, Energiezufuhr, Entsorgung, Sicherheitskonzept usw.)
- Transparenz bei den Investitionskosten (auch Abgrenzung Mobilien/Immobilen)
- Steuerszenarien liegen vor (Buchwert OR vs. IFRS/MWSt./Grundstückgewinn-St./
Handänderung-St.) - Nutzungskonzept nachhaltig plausibel (aktuell und zukünftig)
- Kaufpreis korreliert plus/minus mit Ertragswert (…und DCF-Methode)
- Abschreibungen langfristig planbar
- Autarke Bewirtschaftung möglich („CF-Sicherheit“)
- Nachweis Erfüllung aller baurechtlichen Anforderungen (Ausnützung/Park-
plätze/Auflagen aus Baubewilligung usw.) - Freie Handelbarkeit (Achtung bei selbständigen und dauernden Baurechten)
Beteiligte und Ablauf „Sale-and-lease/rent-back“-Transaktion
Der Leasinggeber erwirbt im Namen und auf Rechnung des zukünftigen Leasingnehmers eine Immobilie vom zukünftigen Leasingnehmer zum Zweck, diese dem Leasingnehmer in der Folge zur Nutzung gegen Entgelt zur Nutzung und zum Gebrauch zu überlassen, wobei ein relativ langer „triple-net“-Mietvertrag mit oder ohne Rückkaufsrecht abgeschlossen wird.
Abbildung Ablauf „Sale-and-lease/rent-back“-Transaktion